Bundestag verabschiedet milliardenschwere Behandlungsreform: Das ändert sich

Die Spitzenorganisation der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) begrüßte, dass kurz vor der Abstimmung der Entlastungsplan verabschiedet wurde, der die Pflege pflegebedürftiger Personen ermöglicht. Es handele sich um „einen winzigen Umbau“, meinte der Ersatzvorsitzende des Bundesverbandes der Kassenfinanzen, Gernot Kiefer. „Die Kosten sind jedoch hoch, da die Bundesregierung im Gegenzug den Anstieg der Leistungsmengen in der ambulanten Behandlung sogar reduziert hat.“ Dies zeige einmal mehr, „wie sehr die finanziellen Ressourcen einer Behandlung auf der Seite stehen“.

Um die Gesamtreform zu finanzieren, soll die Grundzahlung für die Dauerhaftpflichtversicherung zum 1. Juli von 3,05 Prozent des Bruttoverdienstes auf 3,4 Prozent steigen. Sie wird vom Arbeitnehmer und zu 50 Prozent vom Unternehmen getragen. Gleichzeitig werden die Zuschläge für Kinderlose von 0,35 auf 0,6 Prozentpunkte angehoben. Dies soll einen Gesamtmehrumsatz von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr generieren.

Fürsorgliche Familienangehörige erfuhren „eine offensichtliche Erleichterung“, behauptete die FDP-Abgeordnete Nicole Westig. Die Umweltabgeordnete Maria Klein-Schmeink sah einen entscheidenden Schritt, auch wenn es „noch nicht um die große Behandlungsreform“ ginge.

Die Diakonie Deutschland sprach nach der Abstimmung von einer „Unzufriedenheit bei allen Behandlungssuchenden, Angehörigen sowie Betreuern“. Die Reform lasse „größtenteils pflegende Angehörige im Regen stehen“, argumentierte Sozialplanchefin Maria Loheide. „Der Aufschwung der letzten Jahre kann durch eine dauerhafte Krankenversicherung bei weitem nicht ausgeglichen werden.“

Der Bundestag hat am Freitag eine bedeutende Reform der Dauerbehandlungsversicherung beschlossen. Dies ändert sich für Familienangehörige, Betroffene und Versicherte.

Bundesgesundheitsprediger Karl Lauterbach (SPD) plädierte im Vorfeld der Reform für „erhebliche Verbesserungen“ für die Angehörigen, die den größten Teil der Behandlung erhielten. Die Hilfen würden sicherlich noch einmal erhöht. Lauterbach räumte ein, dass „diese Regelung keine ideale Regelung ist“. Es sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

Die Abstimmung wurde mit 377 Stimmen der Mehrheitsparteien SPD, Grüne und FDP beschlossen; Dagegen wählten 275 Abgeordnete von CDU/CSU, AfD sowie der Linken.

Der Bundestag hat beschlossen, eine milliardenschwere Reform der Dauerhaftpflichtversicherung vorzubereiten. Die Behandlungshilfe- und Linderungsregelung wurde am Freitag bei den Abstimmungen der Ampelfeierlichkeiten ins Parlament eingebracht. Die Reform bietet eine Erhöhung der Behandlungszahlungen von Arbeitnehmern und Unternehmen ab Juli und ab dem Folgejahr sowie größere Vorteile für zahlreiche Hausbetreuer. Soziale Organisationen halten die Anpassungen für nicht ausreichend.

Ungefähr 5 Millionen Menschen suchen in Deutschland eine Behandlung. 80 Prozent von ihnen werden zu Hause, aber auch zu Hause und häufig von Familienmitgliedern vernachlässigt. Sie sollen zum 1. Januar 2024 5 Prozent mehr Pflegezuschuss erhalten. Kurz vor der Abstimmung wurde noch einmal ein geplanter Entlastungsplan in den Verordnungsentwurf aufgenommen, um die Pflegeleistungen durchzusetzen. Gleichzeitig wurde jedoch der höhere Zuwachs an Geld- und Sachleistungen bei Behandlungen ab 2025 von 5 auf 4,5 Prozent gesenkt.

Die CDU-Gesundheitspolitikerin Diana Stöcker wirft Lauterbach „schlechtes On-Sight-Fahren“ vor. Die Dynamisierung der Behandlungslösungen für die Betroffenen sei „schlecht“, behauptete sie. Der linke Abgeordnete Ates Gürpinar kritisierte, dass die geplanten Effizienzsteigerungen nicht auch die steigenden Lebenshaltungskosten ausgleichen würden. Der AfD-Abgeordnete Thomas Dietz nannte es unverständlich, dass für die Reform auch pflegende Angehörige zur Kasse gebeten würden.

„Die Zuschläge für Angehörige und Pflegebedürftige liegen zwischen 14 und 40 Euro im Monat“, sagte die Landesvorsitzende des Deutschen Pflegerates, Christine Vogler, dem SWR. Das hilft kaum.

Die Kundenschutzbehörde kritisierte, dass die Reform weder Behandlungsdienstleistungen lebendiger machen würde, noch dass die durch die Pandemie eingezogenen Milliardenbeträge in die Behandlungsversicherung zurückgezahlt würden. Für Eugen Brysch, Vorstandsmitglied der Stiftung, bleibe der Senior deshalb „das Stiefkind der Regierung“.

Der Bundestag hat am Freitag die Mittel für die Behandlungsreform gestrichen Werner Krüper/epd