Bundeskartellamt places Apple under enhanced monitoring

Tatsächlich hatte The Cartel Workplace zuvor eine vermeintliche „überlegene marktübergreifende Relevanz für Wettbewerber“ für das Google-Mama-und-Papa-Unternehmen Alphabet sowie das Facebook-Mama-und-Papa-Meta herausgefunden. Das US-Team Amazon.com hat am ehesten vor dem Bundesgerichtshof gegen eine gleichwertige Kategorie geklagt. Für das Software-Anwendungsteam Microsoft steht eine Auswahl noch aus.

Apple wird derzeit verstärkt überwacht. Peter Kneffel/dpa

In einem bestimmten Fall untersucht der Cartel Workplace Apples Application Monitoring Openness Structure. Dies knüpft die Überwachung individueller Gewohnheiten für Drittanwendungen an besondere Anforderungen und ist auch besonders wichtig für Anwendungsunternehmen, deren Angebote vermarktungsfinanziert sind. „Das Bundeskartellamt prüft insbesondere die erste Unsicherheit, dass diese Gesetze Apples eigene Deals bevorzugen“, teilte die Behörde mit.

Nach Google, Facebook und auch Amazon.com stellt das Bundeskartellamt das Innovationsteam Apple ebenfalls unter stärkere Prüfung. Das Unternehmen aus Cupertino, der goldene Staat, „verfügt über eine marktübergreifende Finanzvermittlungsmacht“, erklärte der Leiter der Kartellarbeitsstelle, Andreas Mundt, am Mittwoch in Bonn. Das Team fällt unter die vermeintlich lange Missbrauchskontrolle.

Mundt betonte die einzigartige Kommunikation der zahlreichen Apple-Artikel wie dem Apple iPhone, dem iPhone OS sowie dem Application Shop. Damit betreibe das Team ein „durchgängiges elektronisches Umfeld, das nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa und weltweit für Wettbewerber von enormer Relevanz ist“. Für Konkurrenten unsichere Praktiken würden künftig sicherlich „gezielt“ und ggf. auch davor geschützt.

Nach diversen anderen großen Technologiekonzernen wird Apple derzeit ebenfalls deutlich genauer von der Bundeskartellstelle beobachtet. Das sind die Faktoren.

Seit Anfang 2021 stehen neue Gesetze im Wettbewerberrecht unter Druck. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Neuerung der Missbrauchskontrolle – die Vorgesetzten können derzeit bei Verstößen großer Elektronikkonzerne früher eingreifen und auch wettbewerbswidrige Methoden verbieten.