Bund und Länder sichern sich eine Konzession

„Wir haben es geschafft, in der Schlichtungsstelle eine tolle Einigung zu erzielen, die wesentliche Punkte der Vorschläge im Entwurf der Bundesregierung aufgreift“, sagte Bundesjustizpfarrer Marco Buschmann (FDP) am Dienstagabend. Besonders wichtig ist ihm dabei, dass die Bundesregierung ihre Flexibilität bei der Umsetzung der einschlägigen EU-Verordnung in eine bundesweite Regelung tatsächlich genutzt habe, um die Regelung für Unternehmen „so verwaltungsarm wie möglich zu gestalten und gleichzeitig Hinweisgeber zu schützen effizient".

Ein erster Verordnungsentwurf war tatsächlich beim Bundesrat zu Gast gewesen. Die Lichtsignalgewerkschaft teilte daraufhin ihre Aufgabe gleich in 2 Verordnungsentwürfe auf – um eine große Komponente ohne Genehmigung der Landeskammer anwenden zu können. Eine organisierte Abstimmung hierzu im Bundestag war danach im März dem Programm entzogen worden.

In den Vergleichen war es für CDU und auch CSU notwendig, dass Hinweisgeber idealerweise mit Binnensicherheitsstellen sprechen sollten. Zudem befürchteten sie hohe Mittelstandspreise durch die anfänglich vorbereitete Zusage, vertrauliche Deckungsfaktoren und auch Interaktionsnetzwerke für Anfragen anzubieten.

Die Schlichtungsstelle von Bundestag und auch Bundesrat hat den monatelangen Streit um die vorbereitete Hinweisgeberregelung derzeit offiziell aufgearbeitet. Der geänderte Verordnungsentwurf, auf den sich Regierung und auch Landesregierungen eigentlich bereits geeinigt haben, soll Beschäftigte, die Missbräuche in ihrem Betrieb oder einer Behörde akzentuieren, vor Kündigungen und diversen anderen Beeinträchtigungen bewahren.

Der stellvertretende baden-württembergische Landeshauptmann und auch Innenpriester Thomas Strobl (CDU) sagte: „Wir haben die Schrauben unten tatsächlich angezogen, daher bin ich zuversichtlich, dass das Ergebnis der Vergleiche sicherlich auch im Deutschen eine entsprechende Breite erhalten wird Bundestag und auch der Bundesrat." Das Wichtige sei "durch eine von der Berliner Ampel angetriebene Verwaltungsbestie verhindert worden".

Der Bundesrat hatte den Entwurf der Bundesregierung eigentlich gekündigt. Die EU hat daraufhin Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es gab einen Vertrag.

Justizpfarrer Marco Buschmann fordert, die Regelung müsse mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand geschaffen werden. Whistleblower sollten effizient abgeschirmt werden. Britta Pedersen/dpa

Der rechtmäßige Spitzenpolitiker Till Steffen (Grüne) behauptete, es gebe kein entsprechendes Engagement für Unternehmen, die Bundesarbeitsstelle der Justiz werde aber durchaus die Möglichkeit zum vertraulichen Austausch mit Hinweisgebern bieten. "Wir denken, dass dies die Unternehmen sicherlich ermutigen wird, diese Alternative freiwillig zu etablieren", sagte der Bundestagsabgeordnete. Bestandteil des derzeit tatsächlich erzielten Zugeständnisses ist, um nur einige Punkte zu nennen, dass die Höchststrafe für Unternehmen, die sich nicht an die brandneuen Vorgaben der Verordnung halten, tatsächlich von 100.000 Euro auf 50.000 Euro minimiert wurde. Da die Bundesrepublik Deutschland die EU-Verordnung eigentlich nicht zeitnah angewendet hat,