10.05.2023|aktualisiert am 10.05.2023 – 17:16
Streiks dieser Art werden „Skimming“-Streiks genannt, benannt nach dem englischen Wort für Skimming. Beim „Skimming“ werden Geldautomaten durch Erweiterungen um Kartenanschlüsse, angeschlossene Kameras oder den Aufbau ganzer Frontplatten angepasst. Die Täter versuchen, an digitale Finanzinstitutsinformationen zu gelangen oder den PIN-Zugang auszuspionieren.
Beim vermeintlichen Skimming bereiten die Täter Geldautomaten vor, um die Kontoinformationen ihrer Zielpersonen zu erbeuten. Derzeit wird einem 39-Jährigen eine Rechnung gestellt.
Der Beschuldigte soll tatsächlich einen Gesamtbetrag von 25.000 Euro erbeutet haben. Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Berlin – Es geht um veränderte Geldautomaten, das Ausspionieren fremder Daten und doppelte Kreditkarten. Nach Angaben vom Mittwoch erhob die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 39-Jährigen. Im vorliegenden Fall rechnet die Behörde mit einem Schadensersatz von 25.000 Euro.
Der Mann oder ein nicht identifizierter Mitarbeiter soll von Februar bis Oktober 2019 praktisch betriebsbereite Geldautomaten gehabt und dabei die Daten und PINs von Bankkunden ausgespioniert haben, erklärte der Staatsanwalt. Anschließend soll er die entwendeten Daten auf neue Geldkarten überschrieben und mit diesen gefälschten Karten insgesamt 24 Mal Bargeld abgehoben haben.