Angriff mit Motorsäge und auch Machete: Beteiligter gibt zu

Der Beschützer des 35-Jährigen behauptete am Dienstag, ihm sei „klarer geworden, was für schreckliche Dinge er getan hat“. Der Mann soll mit paranoider Schizophrenie zu kämpfen haben.

Den Ermittlungen zufolge wollte der 35-jährige Deutsche am 6. Januar dieses Jahres in die Wohnung oder Eigentumswohnung seines Nachbarn einbrechen, ausgerüstet mit einer Motorsäge, einer Machete und drei Klingen. Der später 52-jährige Freund der Frau soll versucht haben, ihn wegzudrängen. Er ergriff die laufende Säge. Der 35-Jährige soll ihm vorsätzlich Verletzungen zugefügt und anschließend die Frau geschlagen haben. Sie starb sofort. Ihr Begleiter konnte durch ein Notfallverfahren gerettet werden.

Nach einem tödlichen Angriff mit Motorsäge und Machete in einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg hat der Test gegen einen 35-Jährigen begonnen. Der Mann soll seine 52-jährige Nachbarin mit einer Machete getötet und ihren Mann mit einer Motorsäge schwer verletzt haben. Der Beschützer behauptete am Dienstag, dass der Angeklagte „immer mehr über die schrecklichen Taten erfährt, die er getan hat“. Er hat wenig Erinnerung an das, was passiert ist. Er soll die kriminellen Aktivitäten tatsächlich wegen paranoider Schizophrenie während seiner Behinderung begangen haben.

Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten unter anderem Mord, versuchten Mord und auch gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. In einer vermeintlichen Sicherheitsmaßnahme strebt die Staatsanwaltschaft die langfristige Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an. Der 35-Jährige darf zum Tatzeitpunkt tatsächlich nicht an einer Krankheit schuldig gewesen sein.

Kristof M. (35) muss sich wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten.Katrin Bischoff/Berliner Zeitung

Für den Betroffenen ist es unmöglich, dass er solche Handlungen vornehmen kann. Er sei „entsetzt“ und glaubte auch, dass er mit Sicherheit ausgeschieden sein würde. Mehrere Polizisten, die den Tatort aufsuchten, wurden daraufhin angezweifelt. Bis Anfang Juli wurden Beratungen vereinbart.

30.05.2023|aktualisiert am 30.05.2023 – 11:37 Uhr

Nach deutscher Regelung läuft im regulären Strafverfahren die Ermittlung bei Unvermögen aus. Vielmehr wird in einer Sicherheitsbehandlung entschieden, ob ein Betroffener aufgrund wiederkehrender Risiken in einer psychiatrischen Abteilung untergebracht werden muss. Der Aufenthalt dort ist zunächst zeitlich nicht begrenzt.