Altkanzler Schröder will seinen Arbeitsplatz zurück: Das Gericht prüft die Klage

Berlin – Das Berliner Verwaltungsgericht prüft heute, ob der Bundestag dem bisherigen Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) rechtliche Sonderrechte entziehen durfte. Der bisherige Bundeskanzler reicht eine Klage gegen eine Entscheidung des Haushaltsplanausschusses ein, einige seiner einzigartigen gesetzlichen Rechte zu nehmen und auch seinen Arbeitsplatz zu falten. Der 79-Jährige braucht, dass ihm wieder ein bisheriger Kanzleramtsplatz mit Mitarbeitern angeboten wird. Aus seiner Sicht war die Wahl vom Mai 2022 rechtswidrig.

Das Berliner Verwaltungsgericht prüft heute, ob der Bundestag von Gerhard Schröder (SPD) rechtliche Alleinstellungsansprüche geltend machen durfte. Dagegen erhebt der bisherige Kanzler Klage.

04.05.2023|aktualisiert am 04.05.2023 – 4:41 Uhr

Altkanzler Gerhard Schröder. Kay Nietfeld/dpa

Eine Wahl durch die zuständige 2. Kammer ist noch am selben Tag möglich, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Altkanzler selbst wird nach Angaben seiner gesetzlichen Vertreter sicher nicht an der Anhörung teilnehmen.

Nachdem die Klage tatsächlich eingereicht worden war, erklärte die von Schröder beauftragte Anwaltskanzlei, dass die Wahl untersagt sei. Es wird „erklärt, dass der bisherige Bundeskanzler Gerhard Schröder nicht mehr auf die vermeintlichen „Nachwirkungen von Hauptpflichten“ eingeht“. „Dennoch wird nicht definiert, was „dauerhafte Behördenpflichten“ eigentlich sind, wie deren Übernahme oder Nicht- Wahrnehmung identifiziert werden soll und auch welche Behandlung oder sonst einzuhalten ist", hieß es.

Schröder war wegen seiner Verbindungen zu Russland und auch zum russischen Staatschef Wladimir Putin heftig kritisiert worden, bevor die Wahl vom Haushaltsplanausschuss des Bundestags getroffen wurde. Zahlreiche seiner Mitarbeiter hatten nach dem russischen Angriff auf die Ukraine gerade ihre Botschaften abgegeben. Die Verbindungen des früheren Kanzlers zu russischen Firmen oder Putin wurden in der vom Spending Plan Board akzeptierten Aktivität nicht diskutiert.