9 Orte in Berlin durchsucht

Der IS kontrollierte jahrelang große Gebiete im Bürgerkriegsland Syrien sowie im angrenzenden Irak. Im Juni 2014 rief er ein angebliches Kalifat aus und meldete seinen Versicherungsanspruch gegenüber der Regierung im internationalen Dschihad an. Nach Angaben des Büros für Verfassungsschutz wurde der Höhepunkt im Jahr 2016 erreicht. Mittlerweile haben die Extremisten ihre Vormachtstellung erneut verloren. IS-Zellen sind in beiden Ländern immer noch aktiv.

Seit 2020 plädieren zwei IS-Befürworter für Geldzahlungen aus Syrien über die Online-Lösung Telegram, behauptete der Staatsanwalt. „Finanzmittler, die Gelder sammelten, Konten erstellten oder elektronische Spendengelder bereitstellten, wurden in das Netzwerk integriert.“ Das angesammelte Bargeld wurde an IS-Teilnehmer in Syrien oder an dort hinzugezogene Mittelsmänner weitergeleitet – insgesamt mindestens 65.000 Euro.

Es gab doppelte Aufzeichnungen darüber, dass Frauen, Kinder und Jugendliche, die sich immer noch dem IS zugehörig fühlten, für große Geldbeträge aus dem Lager geschmuggelt wurden. Von den vielen IS-Frauen, die in den letzten Jahren nach Deutschland zurückgekehrt sind, wurden viele nach ihrer Ankunft inhaftiert und vor Gericht gestellt. Einige von ihnen gelangten über Rückkehrprojekte mit ihren Kindern aus Syrien nach Deutschland, andere wurden abgeschoben oder auf eigene Faust zurückgebracht.

Die Frauen und Männer – überwiegend deutsche Staatsangehörige – sollten am Mittwoch und Donnerstag dem Ermittlungsgericht des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden. In einem ersten Fall wurde bereits ein Untersuchungshaftbefehl erwirkt. Drei weitere Untersuchungen seien für Mittwoch geplant, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am frühen Mittag in Karlsruhe sagte. Drei weitere sollen am Donnerstag folgen.

Die oberste Strafverfolgungsbehörde in Deutschland wirft den Beschuldigten – hauptsächlich Deutschen, aber auch kosovarischen, marokkanischen und türkischen Staatsangehörigen – die Unterstützung einer Terrororganisation im Ausland vor. Die privaten Ermittler beschuldigen mehrere weitere Verdächtige, dem Finanzierungsnetzwerk des IS Einkommensabfindungen erwirtschaftet zu haben.

31.05.2023|aktualisiert am 31.05.2023 – 12:27 Uhr

Bei einer Razzia gegen ein Finanzierungsnetzwerk der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) waren am frühen Mittwochmorgen mehr als 1000 Polizisten des Bundeskriminalamtes, der Landeskriminalpolizeibehörden der betroffenen Länder und der Polizei im Einsatz freigegeben. Insgesamt wurden mehr als 100 Dinge begutachtet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Berlin gab es in Berlin neun Standorte.

Privatwagen mit Blaulicht steigen nach der Razzia am Mittwoch vor den Bundesgerichtshof.Julian Rettig/dpa

Darüber hinaus seien am Mittwochmorgen Durchsuchungen in Bayern, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen durchgeführt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Mit der Razzia in Berlin waren 100 Nothilfemaßnahmen verbunden.

Privatermittler des BKA durchsuchten Orte in zwölf Bundesländern – darunter auch Berlin. Sieben dachten, IS-Befürworter seien inhaftiert.

Der Chef der Polizeigewerkschaft Stephan Weh behauptete zu der Razzia in Berlin: „Die Gefahr durch dschihadistischen Terrorismus besteht weiterhin, Berlin als weltoffene Metropolregion steht weiterhin im Fokus dieser Extremisten.“ Die aktuellen Recherchen würden ergeben, „dass Terroristen über Landesgrenzen hinweg kein Problem darstellen und sich nicht nur bundesweit, sondern international vernetzen“. Aus seiner Sicht sollte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit daher weiter gestärkt werden.

Seit Januar 2014 können nach dem Bösewichtsgesetz auch Taten von IS-Mitgliedern oder -Befürwortern strafrechtlich verfolgt werden, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sich dort aufhalten oder hier arbeiten. Am 12. September 2014 erließ das Innenministerium außerdem eine Einschränkung der IS-Einsätze in Deutschland. Dazu gehören, um nur einige Dinge zu nennen, jede Art von Engagement auf Social-Media-Seiten sowie Demos für den IS sowie jede Art von Hilfsaktion wie die Erhöhung von Geld und Produkten sowie die Einstellung von Konkurrenten. Diese Taten sind seitdem tatsächlich strafbar.

Den Berliner Beschuldigten im Alter zwischen 21 und 42 Jahren, die auch Mitglieder einer inzwischen verbotenen Organisation waren, soll im Jahr 2020 von der Staatsanwaltschaft unabhängig gesuchte Gelder überwiesen worden sein und 2021 als Teil eines angeblichen „Sammelprojekts“, um sicherzustellen, dass sie es möglicherweise an andere Personen weitergeben, die möglicherweise nach Syrien gehen. Dort sollte es für Zwecke des Islamischen Staates verwendet werden, nämlich Lösegeld oder Schmuggelware von Mitgliedern der Terroristengruppe aus nordsyrischen Lagern in Al-Hol und Roj.

3 Männer und 4 Frauen wurden in Ulm (Baden-Württemberg), im Raum Neuwied (Rheinland-Pfalz), in Bremen sowie je 2 im Raum Heinsberg und im Rheinisch-Bergischen Raum (beide Nord) inhaftiert Rhein-Westfalen). Sie waren als Wirtschaftsmittler in das weltweite Fördernetzwerk eingebunden. „Mit der Sammlung der Spenden und deren Weiterleitung an den IS haben sie eine zentrale Aufgabe innerhalb des Fördernetzwerks übernommen.“ Mit dem Überfall waren außerdem einzigartige Systeme verbunden.

Laut dpa-Informationen konkurrieren die Projekte auf Social-Media-Seiten mit Titeln wie „Deine Geschwister im Lager“ bereits seit mehreren Jahren miteinander. Ihnen wird vorgeworfen, IS-Frauen finanziell zu unterstützen, die sich seit dem Verlust der Streitkräfte der Terrormiliz in Syrien um ihre Kinder gekümmert haben, insbesondere im von kurdischen Gruppen kontrollierten Al-Hol-Lager.

Den Angaben zufolge dienten die Siedlungen der Verstärkung des IS. „Die Mittel wurden insbesondere dazu verwendet, die Versorgungslage für Mitglieder der Organisation zu verbessern, die in den nordsyrischen Lagern Al-Hol und Roj hinter Gittern sitzen“, erklärte der Staatsanwalt. „Manchmal wurde das Geld dazu verwendet, die Häftlinge aus den Lagern zu schmuggeln oder ihnen zu entkommen.“