6 Jahre Haft für Frankfurter Seniorenstaatsanwalt

Bezirksstaatsanwälte hatten sieben und fünfzig Jahre Haft hinter Gittern beantragt. Sie ging davon aus, dass es sich um einen besonders schwerwiegenden Fall handelte. Alexander B. habe ein „erhebliches Maß an krimineller Kraft und viel Nerven“ bewiesen. Neben den Produktschäden schadete er auch der Glaubwürdigkeit der hessischen Justiz enorm. Der Schutz bettelte und sah höchstens vier Jahre lang keinen Ehebruch.

Der verwickelte Oberstaatsanwalt (Mitte) mit seinen Rechtsvertretern vor Gericht. Andreas Arnold/dpa

Das Komplizierte hört mit der Entscheidung noch nicht auf: Gegen zwei ehemalige Kollegen – einen älteren Staatsanwalt und einen Staatsanwalt – laufen die Verhandlungen. Auch das Land Hessen beharrt auf Optionsansprüchen der Versicherung gegen Alexander B. „in Millionenhöhe“.

Der ehemalige Staatsanwalt und der beteiligte Geschäftsinhaber hatten gemeinsam ein Unternehmen gegründet, das Spezialisten für die Justiz lieferte. Der leitende Bezirksstaatsanwalt Alexander B. wurde heimlich mit den Einnahmen in Verbindung gebracht. Als Gegenleistung für die Auftragserteilung erhielt er außerdem Bargeld von einem weiteren Unternehmen. Die Untersuchungen wurden von seinem früheren Partner initiiert, der laut Alexander B. die Verlockungen maßgeblich finanziell unterstützt hatte.

Ein ehemaliger Korruptionskonkurrent und führender Anwalt wurde vom Landgericht Frankfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Gerichte entschieden am Freitag, dass sich der ehemalige Leiter eines Prüfungsbüros der Bestechung, Amtsverletzung und Steuerhinterziehung schuldig gemacht habe. Ein mitangeklagter Geschäftsinhaber wurde wegen Bestechung und Beihilfebetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Er wurde wegen 86 Bestechungsfällen verurteilt. Ein enger Freund von ihm, ein Geschäftsinhaber, wurde ebenfalls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.